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   BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82   

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https://dejure.org/1984,17240
BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82 (https://dejure.org/1984,17240)
BAG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 7 AZR 408/82 (https://dejure.org/1984,17240)
BAG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 7 AZR 408/82 (https://dejure.org/1984,17240)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82
    Über diese Entschlußfassung hinaus muß der Arbeitgeber substantiiert vortragen, daß auch die geplanten Maßnahmen selbst im Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen hatten (BAG 6, 1, 5 = AP Nr. 1 zu ? 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; zur Darlegungslast bei der betriebsbedingten Kündigung vgl. auch BAG 31» 157 = AP Nr. 6 zu 5 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 465/77 -, nicht veröff.).
  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 465/77
    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82
    Über diese Entschlußfassung hinaus muß der Arbeitgeber substantiiert vortragen, daß auch die geplanten Maßnahmen selbst im Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen hatten (BAG 6, 1, 5 = AP Nr. 1 zu ? 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; zur Darlegungslast bei der betriebsbedingten Kündigung vgl. auch BAG 31» 157 = AP Nr. 6 zu 5 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 465/77 -, nicht veröff.).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82
    Über diese Entschlußfassung hinaus muß der Arbeitgeber substantiiert vortragen, daß auch die geplanten Maßnahmen selbst im Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen hatten (BAG 6, 1, 5 = AP Nr. 1 zu ? 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; zur Darlegungslast bei der betriebsbedingten Kündigung vgl. auch BAG 31» 157 = AP Nr. 6 zu 5 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 26. September 1980 - 7 AZR 465/77 -, nicht veröff.).
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2011 - 7 Sa 481/11

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Erhebliche Abweichung vom ursprünglichen

    Für die Betriebsstillegung im Sinne eines betriebsbedingten Kündigungsgrundes besagt gerade die Entlassung von Arbeitnehmern nichts, weil es ja gerade um die Frage geht, ob diese Entlassungen gerechtfertigt sind (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1984, 7 AZR 408/82, zitiert nach juris).
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